Wie gut, dass es den Tripp Trapp gibt!

Als unser erstes Kind endlich selbständig sitzen konnte, stand für uns ausser Frage, dass wir ihm einen Tripp Trapp kaufen. Und diese Entscheidung haben wir zu keiner Sekunde bereut. Der praktische Kinderhochstuhl ermöglicht es den Kleinen, ganz bequem an den Familienmahlzeiten teilzunehmen. Die Sitzhöhe ist auf die Körpergrösse einstellbar.

Meinen Tripp Trapp gebe ich nicht her!

Ein Baby sitzt ordentlich gesichert im Babyeinsatz mit Schrittgurt, sodass ihm nicht geschieht. Ältere Kinder klettern schon selbständig auf ihren Tripp Trapp – und wieder hinunter. Sie benötigen den Babyeinsatz nicht mehr, der sich ganz leicht abbauen lässt. Unser zweites Kind musste natürlich einen eigenen Tripp Trapphaben, denn der Grosse gab seinen Hochstuhl nicht mehr her. Heute noch sitzt er auf seinem Treppenstuhl am Schreibtisch und erledigt seine Hausaufgaben.

Der Tripp Trapp als Familienerbstück

Der originale Tripp Trapp ist beinah „unkaputtbar“: Obwohl der Hochstuhl normalerweise über viele Jahre regelmässig genutzt wird, hat der Zahn der Zeit nur wenig Einfluss. Die meisten Tripp Trapps lassen sich noch an die Enkelkinder vererben! Lohnenswert ist auch der Weiterverkauf, denn der Stuhl ist auf dem Second Hand Markt sehr begehrt. Für gut erhaltene Stücke können Eltern durchaus die Hälfte des Neupreises verlangen. Darum lohnt sich die Investition ganz gewiss! Schauen Sie doch einmal bei www.babystar.ch vorbei!